Hausordnung

Präsentiert von:

    SV Bruchhausen-Vilsen v. 1920 e.V


    Platz- und Hausordnung


    §1 - Sportgelände/Sportplatz


    1. Das Sportgelände und die darauf befindlichen Sportanlagen dürfen nur dem Zweck
    entsprechend genutzt werden.
    2. Platzsperren für den Spiel- und Trainingsbetrieb können vom Vorstand oder einer
    vom Vorstand beauftragten Person ausgesprochen werden.
    3. Die Sportanlage ist kein öffentlicher Spiel- und Bolzplatz. Das Betreten ist nur unter
    Aufsicht des Trainers, Übungsleiters oder Betreuers erlaubt.
    4. Den Anweisungen der Trainer/Übungsleiter/Betreuer und des Vorstandes des SV
    Bruchhausen-Vilsen ist Folge zu leisten.
    5. Die Trainer/Übungsleiter/Betreuer haben für die Einhaltung der Platz- und
    Hausordnung zu sorgen.
    6. Für die Pflege und Instandhaltung ist der Verein (SV Bruchh.-Vilsen v.1920 e.V.)
    verantwortlich, soweit nicht die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen als Pächter
    zuständig ist. Auf etwaige Missstände und Verletzungsgefahren ist der Vorstand
    aufmerksam zu machen. Mängel an den Anlagen sind unverzüglich dem Vorstand
    zu melden. Alle Mitglieder sind verpflichtet Schäden umgehend zu melden.

     

    § 2 - Vereinsheim


    1. Das Vereinsheim ist grundsätzlich nur während der Trainingszeiten und zu den
    Spielen geöffnet. Sonderveranstaltungen (Geburtstage, Mannschaftsfeiern usw.)
    müssen vom Vorstand genehmigt werden.
    2. Die Mannschaftskühlschränke in der Kantine und im Aufenthaltsraum sind stets
    verschlossen zu halten. Nach dem Verzehr von Getränken sind diese gemäß
    aushängender Preisliste zu bezahlen. Die Kühlschränke werden von einer vom
    Vorstand bestimmten Person aufgefüllt.
    3. Getränke aus der Kantine dürfen nur von berechtigten Personen verkauft bzw.
    entnommen werden. Die Bezahlung erfolgt gemäß aushängender Preisliste.
    4. Die Weitergabe der an die Übungsleiter verteilten Schlüssel ist nur in begründeten
    Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Vorstand zulässig.


    § 3 - Umkleidekabinen/Duschen


    1. Das Betreten der Vereinsheims mit Fußballschuhen ist nicht gestattet. Das
    Abklopfen des Schmutzes von den Schuhen an den Wänden oder anderen
    Einrichtungen ist verboten.
    2. Das Reinigen der Sportkleidung ist in allen Räumen verboten.
    3. Die Wasch- und Duschanlagen dürfen nur nach der Sportausübung benutzt werden;
    dabei ist auf sparsamen Wasserverbrauch besonders zu achten. Die Duschanlagen
    und Toiletten sind unbedingt sauber zu halten. Die benutzten Umkleidekabinen
    müssen vor dem Verlassen durchgefegt werden, damit die nachfolgende
    Mannschaft wieder eine saubere Kabine vorfindet.


    § 4 - Ordnung und Sicherheit


    1. Alle Vereinsmitglieder und Gäste sind für die Sauberkeit auf dem gesamten
    Sportgelände mitverantwortlich. Dies gilt im besonderen für die
    Gemeinschaftsräume und die Sanitäranlagen.
    2. Die Flutlichtanlage ist unmittelbar nach Spielschluss bzw. Beendigung des
    Trainings auszuschalten.
    3. Alle Türen, Fenster und Tore sind nach Verlassen der Anlage zu schließen. Alle
    Lichter und elektrischen Geräte (soweit nicht dauerhaft benötigt) sind
    auszuschalten.
    4. Flaschen und Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu sortieren.
    5. Benutzte Gegenstände (Grill, Geschirr usw.) sind nach Benutzung gründlich zu
    reinigen.
    6. Die Trainingsgeräte sind nach der Benutzung an ihren ursprünglichen Platz in der
    Gerätegarage wieder zurück zu stellen. Trainingsbälle müssen nach dem Training
    wieder in die Ballschränke sortiert werden.
    7. Das Telefon und der Internet-Anschluss dürfen nur für die vorgesehenen Zwecke
    von den Trainern, Übungsleitern und Mannschaftsführern benutzt werden.
    8. Einrichtungsgegenstände sowie Wände dürfen nicht beschriftet, besprüht und
    beschmutzt werden.
    9. Der Genuss von Alkohol durch Jugendliche auf dem gesamten Sportgelände ist
    verboten. Im gesamten Gebäudekomplex ist Rauchen verboten. Es gilt das
    Jugendschutzgesetz!
    10. Die Benutzer der Sportanlage sind verpflichtet, auf ihre Wertgegenstände selbst zu
    achten. Der Verein übernimmt für den Verlust (Diebstahl) keine Haftung.


    § 5 - Zuwiderhandlungen


    1. Verstöße gegen die Platz- und Hausordnung können mit Strafen bis hin zum
    Hausverbot geahndet werden.


    § 6 - Inkrafttreten


    Die Hausordnung tritt am 1.Nov. 2015 in Kraft.


    Bruchhausen-Vilsen, den 28.10. 2015


    gez. Thomas Warnke
    1. Vorsitzender